Die Zustandserfassung von Grundleitungen und Abwasseranlagen hat gemäß DIN 1986-30 durch eine optische Inspektion (Kanalfernsehanlage) zu erfolgen. Die erforderlichen Prüfungen dürfen nur von einem der optischen Inspektion sachkundigen Mitarbeiter eines qualifizierten Fachbetriebes durchgeführt werden.
Die Durchführung von optischen Inspektionen liefert keinen Nachweis der Dichtheit im Sinne von DIN EN 1610, sie zeigt den erkennbaren baulichen Zustand der Anlage auf.
Mit unseren modernen Kameraanlagen können wir in Rohren von DN 40 bis DN 300 schadhafte Stellen feststellen und untersuchen. Bei Bedarf oder auf Wunsch können Bilder, wie auch Video Aufzeichnungen gemacht werden.