Gemäß Wasserhaushaltsgesetz dürfen Abwasseranlagen nur nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, betrieben und unterhalten werden. Entsprechen vorhandene Anlagen nicht diesen Anforderungen (z. B. Dichtheit, ausreichende Bemessung), so sind die erforderlichen Maßnahmen (Reparatur, Renovation, Erneuerung von Rohrleitungen und Kanälen) innerhalb angemessener Fristen durchzuführen.
Sanierungsarbeiten sind laut DIN insbesondere erforderlich, wenn bei der Dichtheitsprüfung Undichtheiten oder bei der optischen Inspektion sichtbare Schäden festgestellt werden. Die Sanierung der Entwässerungsanlage ist dabei von einem Fachbetrieb auszuführen.
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- Kurzliner
- Flutungsverfahren (TUBOGEL)
- Neuverlegung in KG oder KG 2000 oder PE
Schachtsanierung
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